Wer muss bei einer Erbengemeinschaft den Erbschein beantragen?

Wer muss bei einer Erbengemeinschaft den Erbschein beantragen?

Welcher Erbe der Erbengemeinschaft den Erbschein beantragt, spielt keine Rolle. Jeder Miterbe kann den gemeinsamen Erbschein beantragen. Ferner haben auch Testamentsvollstrecker, Gläubiger des Erblassers oder Nachlassverwalter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Erbschein zu beantragen.

Wer stellt Erbbescheinigung aus?

Wer stellt den Erbschein aus? Der Erbschein wird vom Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ausgestellt. Bestellformulare können dort oder unter www.gerichte-zh.ch (Themen) bezogen werden.

Wo bekommt man ein Erbschein her?

Nur berechtigte Erben (auch Vor- und Nacherben) können auf Antrag einen Erbschein erhalten! Stellvertretend dürfen jedoch auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Verwalter im Zuge einer Nachlassinsolvenz einen Erbschein beantragen.

Was brauche ich um einen Erbschein zu beantragen?

Um den Antrag für einen Erbschein beim Nachlassgericht stellen zu können, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Ihren Ausweis oder Reisepass,
  • die Sterbeurkunde,
  • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
  • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,

Wer beantragt Erbschein bei Erbengemeinschaft?

Den Erbschein beantragen dürfen Erben und ihre Rechtsnachfolger, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter sowie auch Gläubiger des Erblassers oder des Erben. Die Kosten des Erbscheins trägt der Antragssteller.

Wie wird der Erbschein erteilt?

Erstellt wird der Erbschein je nach Kanton durch das Erbschaftsamt, die Teilungsbehörde der Gemeinde, einen Notar bzw. eine Notarin oder das Regierungsstatthalteramt des Bezirks. eine Kopie des Todesscheins vorlegen (erhältlich beim Zivilstandsamt); beweisen, dass Sie erbberechtigt sind (Auszug aus dem Zivilstandsregister);

Wie lange dauert die Antragstellung zum Erbschein?

Die Dauer von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Ausstellung des Erbscheins, hängt sehr stark von der Auslastung des Nachlassgerichtes und der zu beschaffenden Dokumente und Urkunden ab. Eine pauschale Aussage über die Dauer des Erbscheinverfahren lässt sich daher nicht machen. Erfahrungsgemäß muss kann jedoch von 6-8 Wochen ausgehen.

Wie teuer ist ein erbscheinsantrag?

Wie teuer ein Erbscheinsantrag ist, hängt vor allem vom Wert des Nachlasses ab. Auf Basis der Geschäftswertes (Wert der Erbschaft abzüglich Nachlassverbindlichkeiten) kann aus der Gebührentabelle für Erbscheinkosten, ermittelt werden, wie teuer der Erbschein sein wird.

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